

Steuer-News
Auf dieser Seite informieren wir Sie tagesaktuell über neueste Richtlinien und Gesetze sowie Themen und Trends der Steuer- und Unternehmensberatung. Ein weiteres wertvolles Tool für Sie und Ihr Unternehmen!

Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige Einigung des EU-Parlaments und des Rates zur Senkung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU.
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2023 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 - S-7532 / 19 / 10002 :003).
Online-Banking nur möglich nach Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen im Pop-up-Fenster: Dieses Vorgehen der Targobank war unzulässig. Das hat das LG Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 12 O 78/22).
Die WPK informiert über die reguläre Sitzung des Beirats vom 1. Dezember 2023.
Die jährliche Überprüfung durch das BMF hat ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende, zutreffende Durchschnittssatz für Landwirte ab dem Jahr 2024 8,4 Prozent beträgt. Diese Überprüfung teilte der Deutsche Bundestag mit (BT-Drucks. 20/9625).
Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt unterliegt gesetzlichen Formvorschriften. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Wird er in elektronischer Form eingelegt, dann ist eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. So entschied das LSG Hessen (Az. L 4 SO 180/21).
Laut Bundesregierung wird zur Verbesserung der Situation der Selbstständigen ein Gesetzentwurf vorbereitet, „der einige Elterngeldregelungen zum Verfahren klarer fasst und zielgerichteter ausrichtet oder vereinfacht“ (20/9532).
Eine Autofahrerin kann nach einem Überholunfall 2/3 ihres Schadens von einem Treckerfahrer ersetzt verlangen, da dieser offensichtlich gegen die „doppelte Rückschaupflicht“ verstoßen hat. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 46/23).
Die Inflationsrate in Deutschland lag im November 2023 bei +3,2 %. Im Oktober 2023 hatte die Inflationsrate bei +3,8 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im November 2023 gegenüber dem Vormonat Oktober 2023 um 0,4 %.
Das BMF teilt die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2024 mit (Az. IV C 5 - S-2334 / 19 / 10010-005).
Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2023 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 5,6 Prozent. Die Zuwachsrate ist damit mehr als doppelt so hoch wie 2022, als die Tariflöhne lediglich um 2,7 Prozent anstiegen. Dies ergibt sich aus der vorläufigen Jahresbilanz, die das Tarifarchiv des WSI der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.
Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (20/9645) vorgelegt, um die Aufstellung von kleinen Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Künftig soll das Aufstellen von Photovoltaikanlagen bis 800 Watt zur Erzeugung von Strom keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.
Die aktuellen Herausforderungen erfordern neuartige Lösungen, doch die Unternehmen hierzulande planen 2023 weniger Investitionsaktivitäten als je zuvor in einem DIHK-Innovationsreport erfasst wurden. Zu den größten Hemmnissen zählen Bürokratie und Fachkräftemangel. Jetzt gilt es dringend, gegenzusteuern.
Das IAASB hat einen eigenständigen Prüfungsstandard für die Prüfung weniger komplexer Unternehmen veröffentlicht (ISA for LCE). Dieser Prüfungsstandard bietet dieselbe Prüfungssicherheit wie eine Prüfung, die nach den International Standards on Auditing (ISAs) durchgeführt wird. Dazu informiert die WPK.
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei einem Land- und Forstwirt, der im Jahr 2021 seine Umsätze nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG versteuert und durch das Überschreiten der in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG neu eingeführten Umsatzgrenze von 600.000 Euro seine Umsätze im Folgejahr 2022 der Regelbesteuerung unterwerfen muss, der Vorsteuerausschluss des § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG für im Jahr 2021 bezogene Eingangsleistungen, die erst in 2022 zu Ausgangsumsätzen führen, entgegensteht (Az. XI R 14/22).